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Streitigkeiten vor Gericht gehören zweifelsfrei zu den unerfreulicheren Tätigkeiten eines Managers oder eines GmbH-Geschäftsführers. In seiner Eigenschaft als juristische Person gehört es zwar zwingend zu seinen Pflichten, vor Gericht auszusagen. Bekommt er jedoch vom Gericht Recht zugesprochen, hat er einen Anspruch auf Erstattung seiner Verdienstausfälle. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.

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