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Laut einem Urteil des Verwaltungsgerichtes in Saarlouis haben Beamte Anspruch auf finanzielle Hilfe für Potenzmittel. Das Urteil ging aus einer Klage hervor, wobei bei einem Beamter in Folge einer ärztlichen Untersuchung eine Potenzstörung nachgewiesen werden konnte. Krankenkassen haben laut dem Gesetz Potenzmittel in ihren Katalog zu führen. Beamte können somit über die Beamtenbeihilfe und wenn alle ärztlichen Test bestätigt sind Potenzmittel über die Beamtenbeihilfe beziehen.

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